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Pfändungen vermeiden oder abwehren - Wissen macht frei

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Pfändungen vermeiden oder abwehren

THEMEN
Pfändung?
Dich hat es kalt erwischt?
  • Konto weg?
  • Auto weg?
  • Alles weg?
Dann lies hier, wie du zu einer Art Immunität vor Pfändungen kommst, dich also von vornherein gegen solche Angriffe wehren oder schütze kannst.
Grundsätzlich gilt:
Ist eine Pfändung erst einmal passiert, kann man im Nachhinein in den allermeisten Fällen nicht mehr viel machen. Über den Verlust der dir gepfändeten Sachen musst du dann irgendwie hinweg kommen. War eine Pfändung erfolgreich, bedeutet das zwangsläufig, dass Du nicht richtig vorbereitet warst oder alles zu lange "schleifen lassen" hast! Das solltest du für die Zukunft ändern.
Hinweis
Diese Seite will vor allem jenen Menschen helfen, die mehr oder weniger ohne oder mit wenig Eigenverschulden von einer Pfändung betroffen oder von einer solchen gefährdet sind. Keinesfalls will diese Seite in irgendeiner Form Menschen helfen, die bewusst andere Menschen schädigten und nun wegen des fälligen Schadenersatzes gepfändet werden. Strafe muss sein!
Was alles kann ich vor Pfändungen schützen?
Die Antwort ist schnell gegeben:
Du kannst alles vor Pfändungen schützen, was eben gepfändet werden kann.

Zunächst solltest du dich jedoch damit beschäftigen,
was alles nicht gepfändet werden kann.
Dies sind Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Haushalt, die einen einfachen Lebensstil ermöglichen. Beispielsweise zählen u. a. Bekleidung, Möbel, Fernseher, Lebensmittel, Medikamente und Küchengeräte dazu. Auch Haustiere können nicht gepfändet werden; es sei denn sie sind besonders wertvoll. Auch sind Dinge geschützt, also dürfen nicht gepfändet werden, welche der beruflichen Ausbildung oder Ausübung der Erwerbstätigkeit dienen.
Bezüglich eines Geldvermögens, hier zählt Bargeld mit dazu, beläuft sich unpfändbare Grundbetrag auf 1.491,75 Euro pro Monat (Stand Juli 2024).

Das sind nur allgemein gültige Aussagen. Wie immer, so wird alles von Fall zu Fall bewertet, wodurch sich Abweichungen ergeben können. Wichtig ist, dass du dich überhaupt erst einmal vor einer Pfändungsmaßnahme schützt, bevor diese gegen dich ergeht und nicht erst, wenn die Pfändung bereits über dich herein gebrochen ist.

Grundsätzlich kann all das gepfändet werden, was sich in deinem jetzigen und künftigen Vermögen/Eigentum befindet oder befinden wird. Beispielsweise können das sein:
  • Einkünfte
  • Konten
  • Sparanlagen
  • Altersvorsorge (bedingt)
  • Fahrzeuge aller Art
  • Maschinen
  • Wertgegenstände/Sammlungen
  • Rechte/Patentrechte
  • Edelmetalle
  • Immobilien
  • u. v. a.

Du siehst also, man könnte dir mit einer Pfändung ziemlich an den Kragen. So gilt es also deinen Kragen zu schützen, ihn also gegen Pfändungen immun zu machen. Das geht ganz gut, wenn du es rechtzeitig veranlasst.

Damit wir uns nicht falsch verstehen:
Pfändungen gegen dich können dennoch geschehen, auch wenn du Schutzmaßnahmen dagegen geschaffen hast. Das Angenehme ist jedoch, mit jenem Schutz kommt der Pfänder nicht mehr an dein Vermögen heran! Er kann vielleicht mal daran riechen, mehr nicht!
Wie nun weiter?
Vorweg:
Wir werden die möglichen Schutzmaßnahmen hier nicht heraus posaunen und den "Feind" schlau machen und das noch gratis. Daher lies bitte einfach weiter, wie du an die Informationen kommst, die du brauchst, um dich vor Pfändungen zu schützen.
erste Möglichkeit:
Sofern du am Seminar "Steuerfreiheit, statt Steuerflucht!" teilgenommen hast, kennst du die Zugangswege zu uns. Sprich uns einfach auf den dir bekannten Wegen an oder nutze das Kontaktformular.
Falls du noch nicht am o. g. Seminar teilgenommen hast und

Selbständiger - Freiberufler - Unternehmer - Privatier oder Rentner (nicht Pensionär)
bist, so kannst du in Deutschland steuerfrei leben. Das WIE und WARUM lernst du im Seminar. Dann hast auch du sofort Zugang zu den Informationen, wie du dem Lastenausgleich entkommen kannst.
So kannst du zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen:
Du wirst steuerfrei und schützt dein Geldvermögen und Immobilienvermögen vor Pfändungen.
Weitere Informationen zum o. g. Seminar findest du »hier.
Der Ball liegt bei dir.
zweite Möglichkeit:
Du kannst am o. g. Seminar nicht teilnehmen, weil du Angestellter bist?
Dann gibt es für dich auch eine Möglichkeit über den uns angeschlossenen Verein, dein Geld- und Immobilienvermögen vor dem Lastenausgleich zu schützen. Du erfährst dort eine vertrauliche und begleitende Betreuung. Für Angestellte im Öffentlichen Dienst und Beamte/Pensionäre ist die Betreuung leider nicht nutzbar, nur für Angestellte in der freien Wirtschaft.
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